Beschaffungsrichtlinie

Gekürzte Fassung der Beschaffungsrichtlinie der Deutschhausgemeinde Würzburg

1. Präambel

Die Kirchengemeinde Deutschhaus-Erlöser setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit den knappen und endlichen Ressourcen der Erde einerseits und für mehr Gerechtigkeit durch fairen Handel andererseits ein. Mit dieser Beschaffungsrichtlinie möchte die Deutschhausgemeinde im Bereich des Einkaufs notwendiger Güter ihren Beitrag zur Erfüllung des Beschlusses der Landes­synode von 2019, „zur Bewahrung der Schöpfung“ und der Reduktion der Treibhausgas­emissionen, leisten. Zudem erfüllt diese Richtlinie die Vorgaben zum Thema Einkauf, die sich aus dem Klimaschutzgesetz (KliSchG) für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ergeben.

Diese Richtlinie soll dazu dienen, dass alle Mitarbeiter*innen der Deutschhausgemeinde bei der Entscheidung über die Anschaffung von Produkten aktuelle Umweltstandards berücksichtigen sowie grundlegende Menschen- und Arbeitsrechte respektieren und die Lebenszykluskosten[1] beachten. Vor jeder Entscheidung zum Kauf eines Produktes sollte zudem die Notwendigkeit einer (Neu-) Anschaffung geprüft werden.

Diese Richtlinie gilt für alle Beschaffungen aus den Bereichen: Büroartikel und Öffentlichkeitsarbeit, Büro- und Elektrogeräte, Reinigung und Hygieneartikel, Lebensmittel und Blumenschmuck, sowie Strombezug, Heizung und Renovierung. Zudem gilt sie für die Bereiche Mobilität, Geldanlagen, Textilien, Veranstaltungen sowie für die Erstellung von Ausschreibungen.

 

Wann immer möglich sollen Produkte mit folgenden Eigenschaften beschafft werden:

  • Langlebige und reparaturfreundliche Produkte;
  • Strom- und Wasser-sparende und klima- und umweltfreundliche Produkte;
  • Produkte mit einer besonders hohen Energieeffizienz;
  • Lebensmittel aus saisonalem und regionalem Anbau, falls möglich auch solche des ökologischen Landbaus;
  • keine gentechnisch veränderten Lebensmittel;
  • strahlungs- und schadstoffarme Produkte, die keine die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährdende Inhaltsstoffe enthalten[2];
  • Produkte mit aussagekräftigen Qualitätssiegeln (z.B. Blauer Engel);
  • Produkte, die bei Verpackung und Transport umweltzertifiziert sind;
  • Produkte aus Fairem Handel (Fair Trade Siegel);
  • Gebrauchte, aber noch voll funktionsfähige Produkte;

Müllvermeidung, Mülltrennung und Recycling erfolgen nach aktuellen Standards.

 

Aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der ELKB ergeben sich zusätzlich folgende Richtlinien:

für Gebäude

  • Maßnahme 7: Strom aus erneuerbaren Energien selbst herstellen oder beziehen

zur Mobilität

  • Maßnahme 10: Bei Neuanschaffung auf umweltfreundliche Fahrzeuge achten

für Beschaffungen

  • Maßnahme 11: Nachhaltige Lebensmittel einkaufen
  • Maßnahme 12: Beim Kauf von Elektrogeräten auf Energieeffizienz achten
  • Maßnahme 13: Auf Recycling-Papier umstellen
  • Maßnahme 14: Eine „Ethik des Genug“ etablieren

Die wichtigste Maßnahme ist aber, möglichst wenig (neu) zu kaufen und die Produkte so lange wie möglich zu nutzen.

 

2. Kriterien und Planungstools

Damit die Umstellung auf eine öko-faire Beschaffung gelingt, ergänzt die Beschaffungsrichtlinie ein detaillierter Kriterienkatalog für alle Bereiche und eine Kurzinformation über die gängigen Gütesiegel und technischen Prüfzeichen. Diese sind im Pfarramt einzusehen.

Die genannten Empfehlungen sollen eine Orientierung für die weitere Umsetzung der ökofairen Beschaffung geben. Im Allgemeinen kann es immer Ausnahmen von der Regel geben. Diese sollten fundiert begründet und dokumentiert werden.

 

3. Erfolgsgeschichten und Dokumentation

Im Rahmen der Haushaltsführung werden die sich verändernden Kosten z.B. aufgrund der Einsparung von Energie oder der vermehrten Beschaffung von öko-fairer Verpflegung, dokumentiert. So können diese für alle sichtbar gemacht werden. Kriterienkatalog und Liste der Gütesiegel/Prüfzeichen werden kontinuierlich gepflegt.

 

4. Umsetzung

Die Beschaffungsrichtlinie der Deutschhausgemeinde Würzburg tritt zum 01.01.2025 auf Beschluss des Kirchenvorstandes am 10.09.2024 in Kraft.

 

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[1]Lebenszykluskosten = Gesamtkosten, die von der Produktion über Transport, Wartung und Reparatur bis zu Entsorgung oder Recycling entstehen.

[2]Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des Herstellers oder der Broschüre "Klimafreundlich einkaufen" der Verbraucher Initiative e.V. sowie unter www.ecotopten.de und www.label-online.de.